Nach der 3. Änderung der Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung (GS-WBS) des Kommunalen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Meininger Umland (KWA) gilt (ab 01.01.2024):

Verbrauchsgebühr pro m³ = 2,75 € + 7 % Ust. = 2,94 €

Die folgende Tabelle listet die Wasserzählergröße mit Dauerduchfluss in m³/h und die zugehörige Grundgebühr in €/Jahr auf.

 
Wasserzählergröße
Grundgebühr

 bis Q3 in m³/h 

 Netto in € 

 Brutto in € 

4,0

132,00

141,24

10,0

330,00

353,10

16,0

528,00

564,96

25,0

825,00

882,75

40,0

1.320,00

1.412,40

63,0

2.079,00

2.224,53

100,0

3.300,00

3.531,00

(Hervorgehoben ist die häufigste Anschlussart)

Information zur Wasserzählergröße

Seit 31.10.2006 wird die europäische Messgeräte-Richtlinie allgemein in der Europäischen Union angewandt. Damit soll ein einheitlicher Markt für Messgeräte in Europa geschaffen werden. Die Richtlinie dient dem Schutz der Verbraucher und ermöglicht einheitliche Messungen.
Um die Richtlinie umzusetzen haben die Firmen, die sich mit Versorgungsmessgeräten beschäftigen 10 Jahre Zeit. Das gilt auch für den KWA. Daher werden im Bereich unseres Versorgungsgebietes Wasserzähler der bisherigen Bauart und Zähler, welche den neuen Anforderungen der EU-Richtlinie entsprechen verwendet. Die Umstellung auf die neuen Zähler erfolgt im Rahmen des turnusmäßigen Zählerwechsels alle 6 Jahre durch die Mitarbeiter des KWA. In der obigen Tabelle haben wir die alten und neuen Zählergrößen zum besseren Vergleich nebeneinander aufgeführt.
Die Umsetzung der neuen Richtlinie wirkt sich nicht negativ auf die Wasserversorgung oder die Gebühren innerhalb des Verbandsgebietes aus.